Nachtarbeit
Im 2012 wird das Thema "Nachtarbeit" einen inhaltlichen Schwerpunkt in der Bearbeitung darstellen.
Produktesicherheitsgesetz
Das PrSG (Bundesgesetz über die Produktesicherheit PrSG, SR 930.11) stellt eine Totalrevision des früheren Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten dar und ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Für gewisse Aspekte gilt gemäss Artikel 21 eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2011.
Es gewährleistet die Sicherheit von Produkten und erleichtert den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Unter Produkt ist jede verwendungsbereite bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer andern beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, zu verstehen, die sowohl bei der Arbeit als auch im privaten Bereich benutzt werden.
Die Produkte dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie bei normaler oder bei vernünftiger vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender und Dritter nicht oder nur geringfügig gefährden. Die Produkte müssen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen oder, wenn keine solchen Anforderungen festgelegt worden sind, dem Stand des Wissens und der Technik entsprechen. Der Inverkehrbringer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich.